Tipps

Geld vom Staat

Wer seine Wohnung vom Elektrohandwerkersbetrieb renovieren oder sanieren lässt, kann bei der nächsten Steuererklärung bis zu 1200,00 EUR von der Steuerschuld abziehen.
Abzugsfähig sind jedoch nur die Arbeitskosten. Materialkosten werden grundsätzlich nicht angerechnet..
Jährlich können 20 % von bis zu 6000,00 EUR in Abzug gebracht werden.
Auf der Handwerkerrechnung muss der Arbeitsaufwand separat aufgeführt werden.
Die Handwerkerrechnung muss durch Überweisung beglichen werden.
(Regelung nach § 35a EStG)

Der elektrische Strom

Die Gefährdung des Menschen durch den elektrischen Strom wird vor allem bestimmt durch die Größe der Stromstärke, die durch den Menschen fließt. Bei einer Betriebsspannung von 230 Volt (Spannung in der Steckdose) fließt beim Menschen bei einer Hand-zu-Handdurchströmung ein Strom von ca. 230mA (Milliampere)!
Wenn man bedenkt, dass bereits bei ca. 20 mA das selbstständige Loslassen vom Kontakt nicht mehr möglich ist und ab ca. 80 mA Herzkammerflimmern (in Abhängigkeit von der Einwirkzeit) entstehen kann, wird sehr klar, dass für den Menschen Lebensgefahr besteht, wenn durch seinen Körper ein elektrischer Strom fließt!

Dazu die folgenden Unfallbeispiele:

  • Ein Verkäufer wollte einen verfahrbaren Rippenheizkörper zur Seite schieben. Beim Berühren des Metallkörpers bekam er einen elektrischen Schlag, der über Wochen andauernde einseitige Arm- und Beinlähmungen zur Folge hatte. Ursache dieses Unfalls war der schadhafte Knickschutz an der Einführung der Anschlußleitung in das Gerät. Dadurch war der Schutzleiter abgerissen und die Isolierung einer Leitungsader durchgescheuert worden, so dass das Metallgehäuse unter Spannung stand.

  • Ein Verkäufer nahm von einer reklamierenden Kundin einen defekten Heizlüfter entgegen und schloss ihn versuchsweise an. Als sich nach einer Minute keine Wärme entwickelte, entfernte er den Schutzkorb über der Heizspirale, um diese auszuwechseln. Beim Berühren der Heizspirale erlitt er einen tödlichen elektrischen Schlag: er hatte vergessen, den Netzstecker aus der Steckdose zu ziehen. Unfallursache war hier das verbotene Arbeiten an unter Spannung stehenden Teilen.

  • Eine Verkäuferin hielt einem Kunden, der den Laden verlassen wollte, die Tür auf, als dieser gegen eine eingeschaltete Stehleuchte stieß. Während sie mit der einen Hand die Metalltür festhielt, versuchte die Verkäuferin mit der freien Hand die umfallende Leuchte an ihrem Messingstiel aufzufangen. Sie erhielt einen heftigen Stromschlag, der Muskelverkrampfungen in der Schulter zur Folge hatte, die so stark waren, dass Teile des Schultergelenks zerstört wurden und durch Kunststoff ersetzt werden mussten. Durch einen Defekt in der Leuchte hatte der Messingstiel Kontakt mit stromführenden Teilen, was bei vorhandenem Schutzleiter zum Abschalten der Sicherung hätte führen müssen. Die Leuchte war aber vorschriftswidrig über eine nur zweiadrige Verlängerungsleitung ohne Schutzleiter angeschlossen worden, so dass der Messingstiel unter Spannung stand.
    Den drei beschriebenen Unfällen ist etwas gemeinsam, das für die große Mehrzahl der Elektro-Unfälle gilt: Sie hätten sich durch Sorgfalt und verantwortungsbewusstes Handeln verhüten lassen!